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21.12.2020 09:00

Neue Zulassungsvorschriften ab 01.01.2021


Ab dem 01.01.2021 gelten neue Vorschriften für die Zulassung. Zusammengefasst sind dies u.a.:
- Alle Lernfahrende müssen 12 h Grundschulung absolvieren
- Die Grundschulung muss nur einmal absolviert werden
- Die Kat. A1 kann bereits mit 15 Jahren beantragt werden (mit einem Kleinmotorrad)
- Für Inhaber/innen eines Lernfahrausweises der Kat. A beschränkt auf 35 kW gelten noch Übergangsbestimmungen